Unser Angebot

Die Schwerhörigen-Seelsorge bietet sowohl individuelle Unterstützung als auch kircheninterne Fachberatung auf dem Weg zu einer vollumfänglichen Teilhabe hörgeschädigter Menschen an allen gesellschaftlichen und kirchlichen Lebensbereichen:

  • Beratung und Begleitung von Hörgeschädigten und deren Angehörigen in Krisensituationen sowie zu medizinischen, technischen, psychosozialen und rechtlichen Fragen
  • Beratung bei der Gestaltung von hörbarrierefreien Veranstaltungen im Blick auf Kommunikation, Visualisierung und Raumgestaltung
  • Bezuschussung der Installation von technischen Hörhilfen in Kirchen und gemeindlichen Räumen
  • Aktionstage, Vorträge, Seminare und Weiterbildung für unterschiedliche Zielgruppen zum Umgang mit Schwerhörigkeit und Tinnitus sowie Prävention und Früherkennung von Hörschädigungen
    AngeboteÜbersicht

    Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

    Menümobile menu

    Wir verschaffen Ihren Fragen, Sorgen und Nöten Gehör

    In hörfreundlicher Umgebung haben wir offene Ohren für Ihre Anliegen. Die Beratungsgespräche und seelsorgerliche Begleitungen sind für Sie kostenfrei und unterliegen unserer Schweigepflicht. Bei Bedarf können wir die Kommunikation durch technische Hilfsmittel erleichtern. Nutzen Sie diesen Dienst bereits dann, wenn ein Problem noch nicht sehr dramatisch erscheint. Es tut gut, die Gedanken zu sortieren, neue Impulse zu bekommen und mehr Selbstsicherheit zu gewinnen. Gern können Sie einen Termin über das Kontaktformular anfragen.


    Zum besseren Verstehen zwischen Schwerhörigen & Guthörenden

    Die Schwerhörigen-Seelsorge der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau setzt sich für die Teilhabe von Hörgeschädigten am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben ein, unabhängig von der Religionszugehörigkeit und auf dem Weg zur Inklusion. Sie begleitet Menschen dabei, ihre Ressourcen zu nutzen, um den Teufelskreis der Isolation zu durchbrechen. Das weitgehend kostenfreie Angebot fängt bei der direkten Einzelberatung und seelsorglichen Begleitung an, geht über thematische Angebote in Kirchengemeinden, Fachberatung und Fortbildungen bis hin zu gesellschaftlichen Sensibilisierungsprozessen und Netzwerkarbeit mit anderen Initiativen und Einrichtungen.

    Erste Tipps für ein besseres Verständnis zwischen Schwerhörigen und Guthörenden sind im folgenden Flyer zusammengestellt.

    Flyer als PDF "Hilfen für das Gespräch zwischen Schwerhörigen und Guthörenden"


    Psychologische Beratung für schwerhörige und ertaubte Menschen

    Die „psychologische Versorgung“ ist bundesweit prinzipiell sichergestellt. Für die speziellen Belange schwerhöriger und ertaubter Menschen ist das Angebot jedoch sehr dünn. Psychologische Beratung für Schwerhörige und Angehörige, bei Bedarf auch mit entsprechender Kommunikationsunterstützung, bieten die Schwerhörigen-Seelsorge und die Audio-TherapeutInnen. Wenn Sie sich fragen, ob psychologische Beratung für Sie sinnvoll ist, empfehlen wir Ihnen den Beitrag aus der Zeitung "SeelsOHRge", in dem es um den Nutzen und verschiedene Fragen in Bezug auf eine Beratung geht. Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Kontakt

    Beitrag "Psychologische Beratung für schwerhörige und ertaubte Menschen", von Frau Ursula Zeh.

    Beitrag aus der Zeitung "SeelsOHRge"


    Frühförderung von Kindern mit Hörschädigungen

    Informationen von der Arbeitsstelle Frühförderung Hessen: Frühförderung unterstützt Kinder in ihrer Entwicklung. Sie umfasst Angebote der

    • Früherkennung,
    • Entwicklungsförderung,
    • Therapie und
    • Beratung,

    wenn Auffälligkeiten oder Gefährdungen in der Entwicklung der Kinder bestehen und wenn Behinderungen vorliegen oder vermutet werden. Die Fachkräfte der Frühförderung können Kinder und ihre Familien von Geburt bis zur Einschulung begleiten.

    Die Arbeitsstelle Frühförderung Hessen ist eine landesweite Fach- und Servicestelle. Sie bietet Informationen, Qualifikation und Kontakte rund um das Thema Frühförderung

    • für Familien,
    • für Frühförderfachkräfte und
    • für Kooperationspartner aus der Medizin, der Frühpädagogik, der Kinder- und Jugendhilfe, den Frühen Hilfen und weiteren Bereichen.

    Textquelle und weitere Informationen www.asffh.de

    Flyer der Frühberatungsstelle Darmstadt


    Beratungs- und Förderzentren

    Beratungs- und Förderzentren (BFZ) koordinieren die sonderpädagogischen Angebote und die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen in Kooperation mit Förderschulen und außerschulischen Institutionen. Daher sind sie oftmals an Förderschulen stationiert. Beratungs- und Förderzentren sind, je nach Zuständigkeit, in regionale und überregionale Einheiten gegliedert. Eine Liste der BFZ in Hessen finden Sie hier. Textquelle und weitere Informationen: www.kultusministerium.hessen.de


    Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören

    An Schulen mit Förderschwerpunkt Hören werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die einen festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Hören haben, d.h. von Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Ertaubung sowie auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen betroffen sind. Zudem werden auch Schülerinnen und Schüler mit weiteren Handicaps, wie z. B. kognitiven, psychischen und körperlichen Einschränkungen oder einer Hör-Sehbeeinträchtigung beschult. Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören sind Ganztagsschulen in unterschiedlichen Profilen, an denen hörgeschädigte Kinder ab dem 4. Lebensjahr die Vorklasse besuchen können. Die Grundstufe umfasst 5 Jahre, die Mittelstufe ist als Förderstufe organisiert, ab der Klasse 7 wird in die Bildungsgänge Haupt- und Realschule differenziert. Die Lehrpläne und die Stundentafel orientierten sich stark an der allgemeinen Schule. Zum Erlangen des mittleren Abschlusses werden die zentralen Prüfungen im Bildungsgang Haupt- und Realschule durchgeführt. Schülerinnen und Schüler mit dem zusätzlichen Förderschwerpunkt Lernen können den Berufsorientierten Abschluss erwerben. Textquelle und weitere Informationen: www.kultusministerium.hessen.de


    Was versteht man unter Audiotherapie?

    Ein Beitrag von Petra Blochius / Die Audiotherapie wurde von Hörbehinderten der Selbsthilfe (Deutscher Schwerhörigenbund e.V) entwickelt und schließt die Lücke in der ambulanten Rehabilitation für Menschen mit einer Hörschädigung. Ziel der Audiotherapie ist eine umfassende Information des Betroffenen über die Folgen der Hörschädigung und die Möglichkeiten der Bewältigung. Dazu gehört in erster Linie die Verbesserung der kommunikativen Kompetenzen. Inhalte der Audiotherapie sind:

    • Information über Ursachen und Folgen der Hörschädigung;
    • Praktische Handhabung von Hörgeräten;
    • Informationen über das Cochlear Implantat;
    • Auffinden und Ausprobieren geeigneter zusätzlicher technischer Hilfsmittel;
    • Erweiterung der kommunikativen Kompetenzen
      - Kommunikationstaktik,
      - Absehtraining,
      - Hörtraining,
      - Körpersprache und nonverbale Kommunikation
      - Entspannungstechniken;
    • Auseinandersetzung mit der Hörbehinderung und Akzeptanz der eigenen Grenzen;
    • Analyse der Arbeitsplatzsituation und spezifische Lösungsstrategien;
    • Ggf. Weitervermittlung an andere Dienste und Institutionen (z.B. Rehabilitationskliniken, Integrationsamt , Servicestellen, Selbsthilfegruppen, Schwerhörigenseelsorge).


    Der Bund deutschsprachiger Audiotherapeutinnen und Audiotherapeuten (BdAt e.V.) ermöglicht, eine Audiotherapie in der Nähe zu finden: https://bdat.de/therapeutensuche


    Angebote des Integrationsfachdienstes (IFD) für Arbeitnehmer*Innen und Arbeitgeber*Innen

    Fachdienste für Hörbehinderte finden Sie bei den Integrationsfachdiensten von Stadt und Landkreis Marburg-Biedenkopf, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Stadt und Landkreis Gießen, Stadt Wiesbaden, Stadt Frankfurt, Stadt und Landkreis Offenbach, Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg. Adressen finden Sie hier. Der Integrationsfachdienst bietet eine spezielle Beratung und Unterstützung für hörgeschädigte Menschen an.

    Der IFD ist ...

    • ein berufsbegleitender Dienst für schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen im Arbeitsleben.
    • ein Fachdienst im Auftrag des Integrationsamtes des Landeswohlfahrtsverband Hessen.
    • zuständig für alle Hörgeschädigten, deren Arbeitsplatz sich in Hessen befindet.
    • Berater mit Gebärdensprachkompetenz.


    Der IFD berät und unterstützt hörgeschädigte Menschen...

    • bei Problemen und Konflikten am Arbeitsplatz,
    • in akuten Krisensituationen,
    • bei Veränderungen im Arbeitsumfeld, innerbetrieblicher Umsetzung und Einarbeitung in eine neue Stelle,
    • beim Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit,
    • bei Fragen der Erweiterung Ihrer beruflichen Kenntnisse,
    • wenn Ihre Behinderung eine Veränderung am Arbeitsplatz notwendig macht.


    Der IFD berät und unterstützt Arbeitgeber*innen

    • bei Fragen zu Auswirkungen einer Hörschädigung am Arbeitsplatz,
    • bei der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, 
    • bei der Förderung des beruflichen Fortkommens hörgeschädigter Arbeitnehmer*innen,
    • bei der Lösung betrieblicher Konflikte mit hörgeschädigten Arbeitnehmer*innen,
    • bei sonstigen Maßnahmen, die eine dauerhafte Beschäftigung hörgeschädigter Menschen ermöglichen und sichern,
    • bei Klärung von Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen.

    Die Einhaltung des Datenschutzes ist für uns selbstverständlich. Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos. Textquelle und weitere Informationen können Sie hier nachlesen.

    Diese Seite:Download PDFDrucken

    Antonio Guillem -123rf.com
    to top